Die Erwachsenenbehandlung - was kostet sie?

Qualität hat ihren Preis - die Kosten einer kieferorthopädischen Erwachsenenbehandlung

Eine langwierige - und zum Teil mehrjährige - Behandlung stellt hohe Anforderungen an das Können eines Kieferorthopäden. Befund, Diagnostik, Planung und Behandlung müssen von Anfang an konsequent und gewissenhaft durchgeführt werden, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Dass es Kieferorthopädie nicht zum Dumpingtarif geben kann, sollte jedem Patienten bewusst sein.

Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Erwachsenenbehandlung?

Im Gegensatz zu der KFO-Behandlung von Kindern, die von den gesetzlichen Krankenkassen (noch?) voll bezahlt wird, haben erwachsene Patienten grundsätzlich keinen Anspruch auf die Kostenübernahme. Kieferorthopädische Behandlungen, die "nach der Vollendung des 18. Lebensjahres" begonnen wurden, dürfen von den Kassen nicht gezahlt werden. Wer mit der Korrektur also bis zum Erwachsenenalter wartet, muss zum Teil tief in die eigene Tasche greifen.

Ausnahme:
Behandlungen, die in Verbindung mit einer chirurgischen Verlagerung eines oder beider Kiefer durchgeführt werden, können auch nach dem 18. Lebensjahr durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Zahlen die privaten Krankenkassen eine kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung?

Bei Patienten, die privat Krankenversichert sind, gibt es große individuelle Unterschiede im Hinblick auf die Kostenübernahme. Manche Versicherungen übernehmen die Kosten zu 100%, andere erstatten zumindest einen Teil der anfallenden Kosten. Es gibt auch Kassen, die eine Kostenbeteiligung ausschliessen. Dies hängt oft auch davon ab, ob eine Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen vereinbart wurde.
Patienten sollten sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob und zu welchem Anteil kieferorthopädische Leistungen übernommen werden.

Mit welchen Kosten muss der erwachsene Patient rechnen?

Die Kosten für eine kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung stehen in direktem Zusammenhang mit der Komplexität der Fehlstellung und den verwendeten Apparaturen. KFO-Behandlungen mit festsitzenden Apparaturen werden in der Regel kaum unter Euro 2.500,-- durchzuführen sein. Im Normalfall muss der erwachsene Patient mit Kosten zwischen  Euro 3.000,-- und  Euro 4.500,-- rechnen. Behandlungen mit Keramik- oder Kunststoffbrackets sind teurer, hier müssen - je nach Material - ca. Euro 15,-- bis Euro 25,-- pro Bracket zusätzlich gezahlt werden.
Richtig teuer wird es, wenn die Behandlung mittels Lingualtechnik erfolgt, hier sind Kosten von Euro 6.000,-- und mehr keine Seltenheit.

Gibt es Möglichkeiten der Finanzierung?

Die meisten Kieferorthopäden bieten heute Finanzierungsmöglichkeiten an, um die Behandlung für erwachsene Patienten finanziell einfacher zu gestalten. Gerade die hohen Anfangskosten können so auf mehrere Monate verteilt werden. Bei der Erstuntersuchung sollten Sie Ihren Kieferorthopäden fragen, ob und welche Finanzierungsmöglichkeiten er anbieten kann.

 

Gibt es Sonder- oder Härtefälle?

"Ich bin erwachsener Student/Auszubildener/Arbeitsloser/Sozialhilfeempfänger und kann die Behandlung nicht zahlen. Zahlt die Krankenkasse oder das Sozialamt wenigstens einen Teil der Behandlung?"

Nein. Die Behandlung im Erwachsenenalter ohne chirurgische Behandlung wird von den Krankenkassen nicht übernommen.

 

"Mein Kieferorthopäde sagte, dass meine Weisheitszähne herausoperiert werden müssen. Wenn ich das beim Kieferchirurgen machen lasse ist das doch eine Operation...."

...aber keine kombiniert kieferchirurgisch/kieferorthopädische Behandlung! Mit "Operation" ist eine notwendige Verlagerung der Kiefer gemeint, nicht das Ziehen von Zähnen.

 

"Ich war früher schon mal in kieferorthopädischer Behandlung, aber die Zähne haben sich wieder verschoben. Zahlt die Krankenkasse eine Zweitbehandlung?"

Nein. Der behandelnde Kieferorthopäde ist zwei Jahre lang für das erhaltene Ergebnis verantwortlich; die Erhaltung der Zahnstellung (siehe auch: Retention) ist Sache des Patienten.

 

"Ich hatte in der Kindheit einen Unfall, dadurch habe ich Zähne verloren / haben sich Zähne verschoben. Gibt es heute im Erwachsenenalter eine Möglichkeit, diesen Umstand geltend zu machen, damit die Kosten übernommen werden?"

Nein. Die Behandlung hätte im Kindesalter durchgeführt werden müssen. Als Erwachsener ist die Kieferorthopädie privat zu zahlen.

 

"Ich fühle mich durch die Zahnstellung psychisch beeinträchtigt, ein Gutachten eines Psychologen liegt vor. Wird die Behandlung bezahlt?"

Nein. Dieser Fall ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch hier muss eine Behandlung privat erfolgen.

 

"Ich habe starke Kiefergelenkbeschwerden und/oder Knacken, welches von der Zahnstellung zu kommen scheint. Wird die Behandlung bezahlt?"

"Auch nicht. Kieferorthopädische Behandlungen zur Vermeidung oder Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden sind ebenfalls keine Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wird.

Fazit:

In der Kieferorthopädie gibt es außer der bekannten Kombinationstherapie keine(!) Sonder- oder Härtefälle! Erwachsenenbehandlungen sind immer Privatleistung.

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