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Eine langwierige - und zum Teil mehrjährige
- Behandlung stellt hohe Anforderungen an das Können eines
Kieferorthopäden. Befund, Diagnostik, Planung und Behandlung
müssen von Anfang an konsequent und gewissenhaft durchgeführt
werden, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Dass es Kieferorthopädie
nicht zum Dumpingtarif geben kann, sollte jedem Patienten bewusst
sein.
Im Gegensatz zu der KFO-Behandlung von Kindern,
die von den gesetzlichen Krankenkassen (noch?) voll bezahlt wird,
haben erwachsene Patienten grundsätzlich keinen Anspruch
auf die Kostenübernahme. Kieferorthopädische Behandlungen,
die "nach der Vollendung des 18. Lebensjahres" begonnen
wurden, dürfen von den Kassen nicht gezahlt werden. Wer mit
der Korrektur also bis zum Erwachsenenalter wartet, muss zum Teil
tief in die eigene Tasche greifen.
Ausnahme:
Behandlungen, die in Verbindung mit einer chirurgischen Verlagerung
eines oder beider Kiefer durchgeführt werden, können auch
nach dem 18. Lebensjahr durch die gesetzlichen Krankenversicherungen
übernommen werden.
Bei Patienten, die privat Krankenversichert
sind, gibt es große individuelle Unterschiede im Hinblick
auf die Kostenübernahme. Manche Versicherungen übernehmen
die Kosten zu 100%, andere erstatten zumindest einen Teil der anfallenden
Kosten. Es gibt auch Kassen, die eine Kostenbeteiligung ausschliessen.
Dies hängt oft auch davon ab, ob eine Kostenübernahme
für kieferorthopädische Behandlungen vereinbart wurde.
Patienten sollten sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen,
ob und zu welchem Anteil kieferorthopädische Leistungen übernommen
werden.
Die Kosten für eine kieferorthopädische
Erwachsenenbehandlung stehen in direktem Zusammenhang mit der Komplexität
der Fehlstellung und den verwendeten Apparaturen. KFO-Behandlungen
mit festsitzenden Apparaturen werden in der Regel kaum unter Euro
2.500,-- durchzuführen sein. Im Normalfall muss der erwachsene
Patient mit Kosten zwischen Euro 3.000,-- und Euro 4.500,--
rechnen. Behandlungen mit Keramik-
oder Kunststoffbrackets
sind teurer, hier müssen - je nach Material - ca. Euro 15,--
bis Euro 25,-- pro Bracket zusätzlich gezahlt werden.
Richtig teuer wird es, wenn die Behandlung mittels Lingualtechnik
erfolgt, hier sind Kosten von Euro 6.000,-- und mehr keine Seltenheit.
Die meisten Kieferorthopäden bieten heute
Finanzierungsmöglichkeiten an, um die Behandlung für erwachsene
Patienten finanziell einfacher zu gestalten. Gerade die hohen Anfangskosten
können so auf mehrere Monate verteilt werden. Bei der Erstuntersuchung
sollten Sie Ihren Kieferorthopäden fragen, ob und welche Finanzierungsmöglichkeiten
er anbieten kann.
Nein. Die Behandlung im Erwachsenenalter ohne
chirurgische Behandlung wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
...aber keine kombiniert kieferchirurgisch/kieferorthopädische
Behandlung! Mit "Operation" ist eine notwendige Verlagerung
der Kiefer gemeint, nicht das Ziehen von Zähnen.
Nein. Der behandelnde Kieferorthopäde
ist zwei Jahre lang für das erhaltene Ergebnis verantwortlich;
die Erhaltung der Zahnstellung (siehe auch: Retention)
ist Sache des Patienten.
Nein. Die Behandlung hätte im Kindesalter
durchgeführt werden müssen. Als Erwachsener ist die Kieferorthopädie
privat zu zahlen.
Nein. Dieser Fall ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Auch hier muss eine Behandlung privat erfolgen.
"Auch nicht. Kieferorthopädische
Behandlungen zur Vermeidung oder Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden
sind ebenfalls keine Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen
übernommen wird.
In der Kieferorthopädie gibt es außer
der bekannten Kombinationstherapie keine(!) Sonder- oder Härtefälle!
Erwachsenenbehandlungen sind immer Privatleistung.
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