Heutzutage
müssen rund 60% aller Kinder und Jugendlichen kieferorthopädisch
behandelt werden. Zwangsläufig stellt sich hier die Frage nach
dem "Warum..?".
Es gibt verschiedene
Gründe dafür, dass sich Kiefer und Zähne nicht so entwickeln,
wie wir es gerne hätten. Um diese Gründe zu verstehen, teilen
wir die Ursachen zunächst einmal in zwei Gruppen auf:
Nur
ca. die Hälfte aller Zahnfehlstellungen sind angeboren, der
Rest entsteht durch störende Angewohnheiten, die sogenannten
Habits. Das heißt auf der anderen Seite:
Wollen
wir nun die einzelnen Gruppen einmal näher betrachten:
Angeborene
Dysgnathien können verschiedenste Ursachen haben. Wir wollen
ein paar Beispiele im Folgenden kurz erläutern:
Hat man
die Zahnform und -breite vom einen, die Kiefergröße vom anderen
Elternteil geerbt, stehen die Chancen nicht schlecht, daß beides
nicht zusammenpasst.
Der
häufigste Fall sind hier überbreite Zähne bei normaler Kiefergröße.
Obwohl der Zahnbogen sich harmonisch in das Gesicht einfügt,
erscheinen die Zähne einfach zu groß. Das fällt bereits kurz
nach Beginn des Zahnwechsels auf, wenn die mittleren Schneidezähne
übermäßig viel Platz im Kiefer einnehmen (netter Ausdruck hierfür:
"Hasenzähne"). Im späteren Verlauf des Zahnwechsels
brechen die Eckzähne infolge Platzmangels häufig auf der Wangenseite
durch, im Frontzahnbereich kann ein richtiges Durcheinander
herrschen.
Bei dieser Art der Fehlstellung müssen manchmal bleibende Zähne
gezogen werden, um die Funktion des Kauorgans sicherzustellen.
In der Regel werden vier Prämolaren
entfernt und die entstandenen Lücken für die harmonische Ausformung
der Zahnbögen genutzt.
Die
andere Möglichkeit sind zierliche Zähne bei großem Kiefer.
Hier ist im umgekehrten Fall zu viel Platz vorhanden, die Zähne
stehen lückig zueinander.
Der Platzüberschuss ist manchmal so groß, dass die
Lücken zwischen den Zähnen kieferorthoopädisch
nicht geschlossen werden können. Wenn nach Abschluss der
kieferorthopädischen Behandlung noch Restlücken bestehen,
kann der Zahnarzt die betreffenden Zähne mit Kunststoff
aufbauen und so ein ästhetisches Ergebnis erzielen. Platzüberschuss
alleine ist keine Indikation
für eine KFO-Behandlung. Nur wenn gleichzeitig Störungen
der Kaufunktion vorliegen ist eine kieferorthopädische
Behandlung sinnvoll.
Die angeborene
Zahnunterzahl ist ebenfalls eine genetische Fehlentwicklung.
Während die Weisheitszähne häufiger nicht angelegt sind (ca.
30%), kommen Nichtanlagen gerade auch bei seitlichen Schneidezähnen
und den zweiten Prämolaren
("5ern") vor. Fehlen zum Beispiel beide seitlichen
Schneidezähne im Oberkiefer, kann man die Lücken entweder Prothetisch,
d.h. mittels Brücken oder Implantaten versorgen, oder mit Hilfe
kieferorthopädischer Geräte schließen. Wird letzteres in Erwägung
gezogen, ist die Behandlung meistens mit festsitzenden Geräten
erforderlich.
Auch das kommt
vor. Überflüssige Zahnanlagen betreffen häufig den Frontzahnbereich
im Oberkiefer. Hier entstehen vollständige Zähne - oder häufiger
- verkümmerte Zahngebilde, die den Platz im Kiefer für die Zähen
einschränken, welche da eigentlich hingehören. Manchmal verbleiben
diese Zahnanlagen in abwegiger Lage im Knochen und können dort
die Wurzeln der Frontzähne schädigen. Da diese überzähligen
Zähne im seltensten Fall nützlich sind, müssen sie in der Regel
entfernt werden. Ist solch ein Hindernis erst einmal aus der
Welt, kommt der Patient manchmal um eine KFO-Behandlung herum,
weil sich die Zähne von selbst wieder einstellen können - vorausgesetzt,
es bestehen nicht andersartige Dysgnathien.
Wird hingegen eine überzählige Zahnanlage erst spät entdeckt,
können die "normalen" Zähne so in Ihrer Durchbruchsrichtung
gestört werden, daß man nicht um eine kieferorthopädische Behandlung
herumkommt.
Die Progenie
gehört zu den erblich bedingten Fehlentwicklungen. Dadurch,
daß der Unterkiefer sich relativ zum Oberkiefer zu stark entwickelt,
kommt es zum Vorstand des Unterkiefers. Die hierdurch bedingten
Folgen sind sehr vielfältig, neben der ästhetischen Beeinträchtigung
kommt es durch verkehrten Überbiss der Frontzähne zu Problemen
beim Abbeißen und Kauen. Auch eine Überbelastung einzelner Zähne
und des Kiefergelenks kommen häufig vor. Aus diesem Grund muß
eine Progenie praktisch immer kieferorthopädisch Behandelt werden.
Zu dieser
Klasse gehören Dysgnathien,
welche durch Angewohnheiten des Patienten ausgelöst werden.
Diese Habits können zu vielfältigen
Krankheitsbildern führen. Hier zwei Beispiele:
Von einem
offenen Biss spricht man, wenn beim Zusammenbiss zwischen den
Frontzähnen des Ober- und Unterkiefers eine Lücke klafft. Ursache
ist häufig der Gebrauch von Schnullern über das 3. Lebensjahr
hinaus oder Daumenlutschen.
Wird die schädliche Gewohnheit früh genug abgestellt, kann oft
auf eine KFO-Behandlung verzichtet werden. Wird die Ursache
- also das Habit - jedoch nicht beseitigt, kommt es mit der
Zeit durch den offenen Biss unter anderem zu Sprachstörungen
und Schwierigkeiten beim Kauen.
Ursache
hierfür ist z.B. Mundatmung. Durch den Mund atmet man, wenn
die Nase verstopft ist. Diese Form der Mundatmung ist also notwenig.
Ein Patient mit chronisch verstopfter Nase wird manchmal über
Jahre hinweg nur durch den Mund atmen, vor allem nachts. Die
Folgen: Durch die Mundatmung werden nicht nur Austrocknung und
Entzündung der Mundschleimhäute verursacht. Dadurch, daß der
Mund ständig geöffnet ist, lagert sich die Zunge nicht hinter
die oberen Schneidezähne, sondern bleibt im Unterkiefer. Hierdurch
fehlt im Oberkiefer der wachstumsfördernde Reiz. Außerdem sorgt
die angespannte Wangenmuskulatur für einen ständigen zusätzlichen
wachstumshemmenden Reiz auf den Oberkiefer. Durch diese Faktoren
bleibt der Oberkiefer in der Entwicklung zurück.
Zu einer vollständigen kieferorthopädischen Untersuchung gehört
deshalb auch eine Prüfung der Nasendurchlässigkeit. Gegebenenfalls
muß der Patient vor einer KFO-Behandlung bei einem Hals-Nasen-Ohren-Spezialisten
vorsprechen, damit die Ursache für diese Fehlentwicklung beseitigt
werden kann.
Wird trotz freier Nase durch den Mund geatmet spricht man von
einer "habituellen Mundatmung". Sie kann durch verschiedene
herausnehmbare Apparaturen abgewöhnt werden.
Trotz
einer kieferorthopädischen Behandlung in der Kinder- und Jugendzeit
kommen viele erwachsene Patienten erneut in die kieferorthopädische
Sprechstunde, weil sich ihre Zähne wieder verstellt haben.
Dieser
Fall ist leider gar nicht so selten. Ist man mit einer KFO-Behandlung
am Ziel angekommen, muß der Behandler dafür sorgen, daß das erreichte
Ergebnis stabil bleibt. Hierfür ist es dringend notwendig, daß
der Patient noch längere Zeit nach Abschluss sog. Retentionsgeräte
trägt.
Retentionsgeräte können Schienen, herausnehmbare Zahnklammern
oder auch festgeklebte Retainer sein. Durch die Retentionsgeräte
"entwöhnt" man die Zähne von den kieferorthopädischen
Geräte und stabilisiert die Zahnstellung dauerhaft.
Leider wurde diese "Retentionszeit" früher häufig zu
kurz gehalten, in vielen Fällen ist gar keine Retention erfolgt.
So bewegten sich viele Zähne mit der Zeit wieder in die alte Stellung
zurück, die vorherige Behandlung war umsonst.
Viele Patienten müssen nach Jahren erneut kieferorthopädisch Behandelt
werden; meistens ist die Behandlung langwierig und muß von der
betroffenen Person selbst gezahlt werden.
Zur Zeit sind 20% aller KFO-Patienten in Deutschland Erwachsene.
Ein großer Teil war bereits im Kindesalter in kieferorthopädischer
Behandlung. Da das Problem der zu kurzen Retentionszeit mittlerweile
bekannt ist, kann man jedoch auf einen Rückgang dieser Entwicklung
hoffen.
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