Die Neuerungen 2004

Das Jahr 2004 begann mit einigen Neuerungen im Gesundheitsbereich. Praxisgebühr und höhere Zuzahlungen für Arzneimittel sind nur einige der Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes.

Auch in der Kieferorthopädie hat sich einiges geändert. Zum größten Teil sind diese Änderungen Kürzungen des Budgets für kieferorthopädische Behandlungen und Herabsetzungen der Vergütungen für durchgeführte Arbeiten:

1. Budgetkürzungen

Kieferorthopäden bekommen von den GKVen eine Grenze gesetzt, wieviel Umsatz sie erwirtschaften dürfen. Wird diese Grenze überschritten, werden erbrachte Leistungen herausgekürzt, so dass für tatsächlich geleistete Arbeiten weniger Geld gezahlt wird. Diese Grenze wurde ab dem 1.1.2004 nochmals um rund 20% gesenkt.

2. Leistungskürzungen

Kieferorthopädische Leistungen sind in einem Katalog festgeschrieben und werden nach einem bestimmten Satz vergütet. Dieser Leistungssatz ist im Schnitt um über 30% abgesenkt worden. Für tatsächlich geleistete Arbeiten am Patienten gibt es ab 2004 also 30% weniger Geld als noch im Vorjahr.

3. Herausfallen einzelner Leistungen

Manche Leistungen werden einfach gar nicht mehr bezahlt. Zum Beispiel muss der Kieferorthopädie die Gipsmodelle, auf denen der die Zahnspangen herstellen lässt nun aus eigener Tasche zahlen.

Fazit:

Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist für die Kieferorthopädie nicht nur eine weitere ärgerliche Kürzung. Die aktuellen Neuerungen sorgen zum Einen dafür, dass sich manche Behandler die Frage stellen müssen, ob eine Praxis weiterhin bezahlbar bleibt. Zum Anderen ist es mit den durchgesetzten Kürzungen kaum noch möglich, Patienten individuell und mit den Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie zu behandeln. Am Ende leidet also der Patient unter den Kürzungen! Die medizinische Qualität der Kassenbehandlung ist ohnehin im Gesetz nur als "ausreichend, notwendig und wirtschaftlich" deklariert. Der Kieferorthopäde wird also dazu gezwungen, nur das nötigste in ausreichender Qualität zu behandeln. Alles weitere wird nicht bezahlt.

Wie geht es weiter?

Seit dem 1.1.2004 besteht für die Kunden gesetzlicher Krankenversicherungen die Möglichkeit der Kostenerstattung. Hierbei werden die medizinischen Leistungen zunächst vom Patienten vorgelegt und nachher von den GKVen erstattet. Dieses Modell ist für den Kieferorthopäden eine wichtige Möglichkeit, seine Patienten mit hoher medizinischer Qualität zu behandeln.

Vorteil für den Kieferorthopäden:

  • Die Behandlung von KE-Patienten fällt nicht unter das geänderte Budget.

Nachteil für den Kieferorthopäden:

  • Das KE-Modell ist mit einem Mehraufwand von Verwaltung und Zeit behaftet.

Vorteile für den Patienten:

  • Der Patient darf Leistungen fordern, die über das notwendige Maß hinausgehen. Das gilt für moderne Behandlungsmittel und -methoden. Diese werden dann mit dem Patienten privat abgerechnet. Zum Beispiel dürfen Kieferorthopäden zahnfarbene Brackets nur noch bei Patienten mit Kostenerstattung anbieten. Ansonsten machen sie sich strafbar.
  • Der Patient kann selbst über die Qualität seiner Behandlung entscheiden. Die Krankenversicherung darf eine Behandlung nur bis zu einem ausreichenden (Schulnote: 4) Ergebnis zahlen. Mit Hilfe der Kostenerstattung kann mit Hilfe privater Zusatzabdingungen ein individuell optimales Ergebnis erreicht werden.
  • Wenn der Patient beim Kieferorthopäden nur die Kassenleistungen in Anspruch nimmt, braucht er selbst privat keinen Pfennig mehr zahlen als bisher. Alle Kassenleistungen werden weiterhin von den GKVen bezahlt.

Nachteile für den Patienten:

  • Das Modell der Kostenerstattung muss für ein Jahr festgelegt werden und gilt für den gesamten ambulanten Bereich, also auch für den Hausarzt. Hierbei können Mehrkosten entstehen, welche nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden.
  • Der Patient muss die Behandlungskosten zunächst einmal vorlegen, bevor er den Eigenanteil von den Kassen erstattet bekommt.
  • Der Patient muss einmalig eine "Bearbeitungsgebühr" von bis zu € 50,00 zahlen, damit der die Kostenerstattung wählen kann. Dies gilt unter Experten als reine Schikane von Seiten der Krankenkassen.

Wo liegt das Problem?

Den Krankenkassen ist viel daran gelegen, dass möglichst wenig Patienten die Kostenerstattung wählen. Daher muss jeder Patient, der sich mit dem Gedanken der KE trägt, zu einer "Beratung". Hier wird mit allen - manchmal auch unfairen - Mitteln versucht, den Patienten von seinem Vorhaben abzubringen. Hier einige Beispiele:

"Die Ärzte wollen Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen"

Falsch. Die Ärzte möchten lediglich, dass ihre geleistete Arbeit auch bezahlt wird. So wie es in allen anderen Berufen üblich ist. Wenn der Patient nur die reinen Kassenleistungen wählt, zahlt er keinen Pfennig dazu!
Fragen Sie doch den Sachbearbeiter wie er es findet, wenn er ab sofort für seine Arbeit 30% weniger Lohn bekommt.

"Sie müssen das Geld vorher auslegen und vielleicht deswegen Schulden machen"

Falsch. Die Kieferorthopäden gewähren Ihnen eine Zahlungsfrist die so bemessen ist, dass Sie das Geld erst von den Kassen bekommen und dann an ihn überweisen können. Somit müssen Sie keine Schulden machen.

Den Kieferorthopäden ist klar, dass das Modell der Kostenerstattung nicht die optimale Lösung ist. Leider ist es momentan eine der wenigen Möglichkeiten, dem Patienten noch eine vernünftige Behandlung zu bieten. Von daher wird jeder Patient gebeten, sich die Möglichkeiten der Kostenerstattung zumindest zu überlegen - schon in Bezug auf die Qualität der Behandlung. Für Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.