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Das Jahr 2004 begann mit einigen Neuerungen
im Gesundheitsbereich. Praxisgebühr und höhere Zuzahlungen
für Arzneimittel sind nur einige der Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes.
Auch in der Kieferorthopädie hat sich einiges geändert.
Zum größten Teil sind diese Änderungen Kürzungen
des Budgets für kieferorthopädische Behandlungen und Herabsetzungen
der Vergütungen für durchgeführte Arbeiten:
Kieferorthopäden bekommen von den GKVen eine Grenze gesetzt,
wieviel Umsatz sie erwirtschaften dürfen. Wird diese Grenze
überschritten, werden erbrachte Leistungen herausgekürzt,
so dass für tatsächlich geleistete Arbeiten weniger Geld
gezahlt wird. Diese Grenze wurde ab dem 1.1.2004 nochmals um rund
20% gesenkt.
Kieferorthopädische Leistungen sind in einem Katalog festgeschrieben
und werden nach einem bestimmten Satz vergütet. Dieser Leistungssatz
ist im Schnitt um über 30% abgesenkt worden. Für tatsächlich
geleistete Arbeiten am Patienten gibt es ab 2004 also 30% weniger
Geld als noch im Vorjahr.
Manche Leistungen werden einfach gar nicht mehr bezahlt. Zum Beispiel
muss der Kieferorthopädie die Gipsmodelle, auf denen der die
Zahnspangen herstellen lässt nun aus eigener Tasche zahlen.
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist für die Kieferorthopädie
nicht nur eine weitere ärgerliche Kürzung. Die aktuellen
Neuerungen sorgen zum Einen dafür, dass sich manche Behandler
die Frage stellen müssen, ob eine Praxis weiterhin bezahlbar
bleibt. Zum Anderen ist es mit den durchgesetzten Kürzungen
kaum noch möglich, Patienten individuell und mit den Möglichkeiten
der modernen Kieferorthopädie zu behandeln. Am Ende leidet
also der Patient unter den Kürzungen! Die medizinische
Qualität der Kassenbehandlung ist ohnehin im Gesetz nur als
"ausreichend, notwendig und wirtschaftlich" deklariert.
Der Kieferorthopäde wird also dazu gezwungen, nur das nötigste
in ausreichender Qualität zu behandeln. Alles weitere wird
nicht bezahlt.
Seit dem 1.1.2004 besteht für die Kunden gesetzlicher Krankenversicherungen
die Möglichkeit der Kostenerstattung. Hierbei werden die medizinischen
Leistungen zunächst vom Patienten vorgelegt und nachher von
den GKVen erstattet. Dieses Modell ist für den Kieferorthopäden
eine wichtige Möglichkeit, seine Patienten mit hoher medizinischer
Qualität zu behandeln.
- Die Behandlung von KE-Patienten fällt nicht unter das geänderte
Budget.
- Das KE-Modell ist mit einem Mehraufwand von Verwaltung und Zeit
behaftet.
- Der Patient darf Leistungen fordern, die über das notwendige
Maß hinausgehen. Das gilt für moderne Behandlungsmittel
und -methoden. Diese werden dann mit dem Patienten privat abgerechnet.
Zum Beispiel dürfen Kieferorthopäden zahnfarbene Brackets
nur noch bei Patienten mit Kostenerstattung anbieten. Ansonsten
machen sie sich strafbar.
- Der Patient kann selbst über die Qualität seiner Behandlung
entscheiden. Die Krankenversicherung darf eine Behandlung nur
bis zu einem ausreichenden (Schulnote: 4) Ergebnis zahlen. Mit
Hilfe der Kostenerstattung kann mit Hilfe privater Zusatzabdingungen
ein individuell optimales Ergebnis erreicht werden.
- Wenn der Patient beim Kieferorthopäden nur die Kassenleistungen
in Anspruch nimmt, braucht er selbst privat keinen Pfennig mehr
zahlen als bisher. Alle Kassenleistungen werden weiterhin von
den GKVen bezahlt.
- Das Modell der Kostenerstattung muss für ein Jahr festgelegt
werden und gilt für den gesamten ambulanten Bereich, also
auch für den Hausarzt. Hierbei können Mehrkosten entstehen,
welche nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt
werden.
- Der Patient muss die Behandlungskosten zunächst einmal
vorlegen, bevor er den Eigenanteil von den Kassen erstattet bekommt.
- Der Patient muss einmalig eine "Bearbeitungsgebühr"
von bis zu € 50,00 zahlen, damit der die Kostenerstattung
wählen kann. Dies gilt unter Experten als reine Schikane
von Seiten der Krankenkassen.
Den Krankenkassen ist viel daran gelegen, dass möglichst wenig
Patienten die Kostenerstattung wählen. Daher muss jeder Patient,
der sich mit dem Gedanken der KE trägt, zu einer "Beratung".
Hier wird mit allen - manchmal auch unfairen - Mitteln versucht,
den Patienten von seinem Vorhaben abzubringen. Hier einige Beispiele:
Falsch. Die Ärzte möchten lediglich, dass ihre geleistete
Arbeit auch bezahlt wird. So wie es in allen anderen Berufen üblich
ist. Wenn der Patient nur die reinen Kassenleistungen wählt,
zahlt er keinen Pfennig dazu!
Fragen Sie doch den Sachbearbeiter wie er es findet, wenn er ab
sofort für seine Arbeit 30% weniger Lohn bekommt.
Falsch. Die Kieferorthopäden gewähren Ihnen eine Zahlungsfrist
die so bemessen ist, dass Sie das Geld erst von den Kassen bekommen
und dann an ihn überweisen können. Somit müssen Sie
keine Schulden machen.
Den Kieferorthopäden ist klar, dass
das Modell der Kostenerstattung nicht die optimale Lösung ist.
Leider ist es momentan eine der wenigen Möglichkeiten, dem
Patienten noch eine vernünftige Behandlung zu bieten. Von daher
wird jeder Patient gebeten, sich die Möglichkeiten der Kostenerstattung
zumindest zu überlegen - schon in Bezug auf die Qualität
der Behandlung. Für Fragen
stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
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